AGB

 

I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der Firma werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Firma und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als die in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Firma schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Firma berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
1. Mit der Übergabe an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat. Der Verbrauchsgüterkauf ist von diesen Regelungen ausgeschlossen.
2. Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Firma von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht auf Rechnung des Kunden. Das Transportunternehmen wird von der Firma unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart bestimmt.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Eine Transportversicherung wird die Firma nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.

IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der Firma sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Firma Daniel Gloss Industrielackierungen. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 28 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Die Firma wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
3. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Zusätzlich fallen Liefer- und Versandkosten an.

V. Widerrufsrecht
1. Gemäß § 312d BGB hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufs und Rückgaberecht.
Dieses Widerrufsrecht gilt gemäß § 312d IV BGB nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
2. Das Widerrufs- oder Rückgaberecht ist gemäß § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen, wenn der Fernabsatzvertrag in Form von Versteigerungen im Sinne des § 156 BGB geschlossen wird.
Widerrufsrecht
3. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Sache Der Widerruf ist zu richten an:

Daniel Gloss
Industrielackierungen
Werre 26
72218 Wildberg
4. Gerichtsstand für das Erfüllung und Verpflichtungsgeschäft ist Stuttgart

VI. Widerrufsfolgen
1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben].
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
[Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind entsprechend § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB eine
Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden, haben Sie die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen Betrag von Wert Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei zurückzusenden.
Ausgeschlossen von der Rückgabe sind, Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse bestimmt sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder gebrauchte Teile sind.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung erfüllen.
2. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und
Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Die Abgabe der Bewertung gilt als ausdrücklich
zugestimmt.

VII. Gewährleistung
1. Die Gewährleistung beschränkt sich nur auf den gelieferten Artikel. Für etwaige Folgekosten oder Wegekosten sind wir nicht haftbar. Eine Gutschrift des gelieferten Artikels kann nur nach portofreier Rücksendung und Prüfung erfolgen. Unfreie Ware oder per Nachnahme Lieferung werden nicht angenommen. Wir behalten uns bei berechtigter Reklamation vor Ersatz zu liefern oder den Artikelpreis gutzuschreiben. Weicht der Artikel nicht von der Artikelbeschreibung ab sind wir dessen entbunden.
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen
Wenn Sie als Verbraucher gekauft haben, verjähren Ihre
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bei Neuwaren binnen zwei Jahren,
bei Gebrauchtwaren binnen eines Jahres, jeweils ab der Ablieferung des
Kaufgegenstandes gerechnet. Wenn Sie als Unternehmer gekauft haben,
verjähren Ihre Gewährleistungsansprüche bei Neuwaren binnen eines
Jahres ab Ablieferung. Der Verkauf von Gebrauchtwaren an Unternehmer
erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung.
Artikel, die in Form von Versteigerungen ersteigert werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, da der erzielte Kaufpreis in keinerlei Relation zum tatsächlichen Verkaufspreis steht, sie bekommen hier lediglich eine Funktionsgewährleistung bei eintreffen des Artikels.
Elektronikteile unterliegen einer gesonderten Gewährleistung die nur bei Vorort Einbau gewährt werden kann. Die Garantie bzw. Gewährleistung setzt voraus, dass die erworbenen Teile in einer Fachwerkstatt eingebaut werden und über diesen Einbau im Schadensfall auch eine Rechnung vorgelegt werden kann. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat.
2. Mit Gebotsabgabe akzeptiert Ihr die angegeben Geschäftsbedingungen.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die FA Daniel Gloss Industrielackierungen ab.
3. Die im Eigentum der Firma stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Firma Daniel Gloss Industrielackierungen abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
4. Die Firma behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma Daniel Gloss Industrielackierungen berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Firma stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Firma das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. Daniel Gloss Industrielackierungen hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

IX. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto der Firma geleistet werden. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Die Firma ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Firma Daniel Gloss Industrielackierungen entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Firma kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Firma kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.

X. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Firma lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragsverpflichtung durch die Firma oder Erfüllungsgehilfen von der Firma beruhen.
2. Wenn und soweit die Haftung der Firma Daniel Gloss Industrielackierungen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Daniel Gloss Industrielackierungen. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Firma Daniel Gloss Industrielackierungen bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort Stuttgart
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. Die Firma ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Firma ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Firma beachtet.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.